OFD Kiel - Verfügung vom 31.05.1999
S 2252 A

OFD Kiel - Verfügung vom 31.05.1999 (S 2252 A) - DRsp Nr. 2008/84660

OFD Kiel, Verfügung vom 31.05.1999 - Aktenzeichen S 2252 A

DRsp Nr. 2008/84660

Absehen von einer gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Fällen von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO; Kapitalclubs mit Einnahmen unter 3 000 DM

Es bestehen keine Bedenken, Kapitalclubs (Sparclubs) mit Einnahmen aus Kapitalvermögen unter 3 000 DM als Fälle von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO anzusehen mit der Folge, daß auf die Durchführung eines Feststellungsverfahrens verzichtet werden kann.

Für das Verfahren zur Aufteilung der anteiligen Einnahmen aus Kapitalvermögen und der Anrechnung des anteiligen Zinsabschlags gelten die Regelungen im letzten Abs. der Tz. 2 Buchst. a) des BMF-Schreibens v. 18.12.1992 (BStBl 1993 I S. 58, abgedrückt auf Karte 2.1 zu § 43 EStG). Die Clubs sind in entsprechenden Fällen auf dieses Verfahren hinzuweisen.