OFD Koblenz - Verfügung vom 01.06.2006
S 2296b A - St 32 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 01.06.2006 (S 2296b A - St 32 3) - DRsp Nr. 2008/90241

OFD Koblenz, Verfügung vom 01.06.2006 - Aktenzeichen S 2296b A - St 32 3

DRsp Nr. 2008/90241

Haushaltsnahe Dienstleistungen; Anforderungen an Handwerkerrechnungen; Kurzinformation der Steuergruppe St 3 Einkommensteuer

Mit Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung wurde § 35a EStG u.a. dahingehend geändert, dass die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen nicht mehr länger von der Frage abhängt, ob diese Leistungen für gewöhnlich von Mitgliedern des Haushalts erledigt werden. Vielmehr begünstigt sind nun auch Handwerkerleistungen, die in aller Regel nur durch den Fachmann erbracht werden können. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Gesetzesänderung.

In diesem Zusammenhang ist die OFD gefragt worden, welche Anforderungen an den Rechnungsausweis von Handwerkerleistungen zu stellen sind, insbesondere wie der nicht begünstigte Materialanteil zu kennzeichnen ist. Hintergrund ist der oftmals zwischen Handwerker und Kunden vereinbarte Einheitspreis. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass pro Menge/Masse (Quadratmeter, Meter, Kubikmeter, Tonne, …) ein bestimmter Preis vereinbart wird. In diesem Preis enthalten sind sowohl Material als auch Arbeitsleistung, ohne dass diese Positionen getrennt aufgeführt werden.