Die aktualisierte Genossenschaftsliste mit Stand 28.2.2007 wird in Kürze ins Intranet eingestellt. Darüber hinaus haben sich bei den nachfolgend genannten Genossenschaften zwischenzeitlich neuere Erkenntnisse ergeben:
Die Prüfung, ob die Genossenschaft die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 EigZulG erfüllt, ist durch das Finanzamt Weiden noch nicht abschließend erfolgt. Es war aufgefallen, dass viele Genossen z. T. noch kurz vor dem 1.1.2006 geworben wurden (vgl. Vfg. vom 2.3. und Kurz-Info vom 27.9.2006).
Da die Anteile nahezu ausschließlich über z. T. sehr niedrige Ratenzahlungen finanziert wurden, dürfte im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 29.11.2005 - IX R 68/04 - (BFH/NV 2006, S. 1065) und das Urteil des FG Nürnberg vom 25.10.2006 in Sachen Vitadomo (vgl. zu 3.) im Jahr 2005 häufig gar keine und für 2006 nur eine sehr geringe Zulage in Betracht kommen, wobei etwaige Gebühren nicht auf die Einlage angerechnet werden können.
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