Diese Kurzinformation tritt an die Stelle der Kurzinformation Nr. 009/04 OFD Koblenz vom 12.05.2004 S 2137 A. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Kurzinformation haben sich hinsichtlich der Gewährleistungszeiträume (regelmäßig 4 Jahre nach Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B (
Es ist gefragt worden, ob in der Bauwirtschaft pauschale Gewährleistungsrückstellungen in Anlehnung an Sicherheitseinbehalte in Höhe von 2 - 3 v. H. der Auftragssumme gebildet werden können. Hierzu gilt nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Folgendes:
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