OFD Koblenz - Verfügung vom 02.08.2004
S 2137 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 02.08.2004 (S 2137 A) - DRsp Nr. 2008/88087

OFD Koblenz, Verfügung vom 02.08.2004 - Aktenzeichen S 2137 A

DRsp Nr. 2008/88087

Gewährleistungsrückstellungen in der Bauwirtschaft; Ermittlung der Pauschalrückstellung

Diese Kurzinformation tritt an die Stelle der Kurzinformation Nr. 009/04 OFD Koblenz vom 12.05.2004 S 2137 A. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Kurzinformation haben sich hinsichtlich der Gewährleistungszeiträume (regelmäßig 4 Jahre nach Neufassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B) im Jahre 2002 oder 5 Jahre nach § 634a Abs. 1 BGB, Absatz 3 zu Tz. 2) und der Bemessungsgrundlage (grundsätzlich können lediglich die am Abschlussstichtag abgenommenen und auch abgerechneten Bauleistungen, ggf. auch Teilleistungen, Bemessungsgrundlage der Gewährleistungsrückstellung sein, Absatz 4 zu Tz. 2) ergeben.

Es ist gefragt worden, ob in der Bauwirtschaft pauschale Gewährleistungsrückstellungen in Anlehnung an Sicherheitseinbehalte in Höhe von 2 - 3 v. H. der Auftragssumme gebildet werden können. Hierzu gilt nach Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Folgendes:

1. Grundsätze