OFD Koblenz - Verfügung vom 02.12.1997
S 7102 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 02.12.1997 (S 7102 A) - DRsp Nr. 2008/85299

OFD Koblenz, Verfügung vom 02.12.1997 - Aktenzeichen S 7102 A

DRsp Nr. 2008/85299

§ 4 EStG Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG; hier: Merkblätter der Landesverbände der steuerberatenden Berufe

Einige Landesverbände des Deutschen StB-Verbandes (z. B. Berlin-Brandenburg und Westfalen-Lippe) haben ihren Mitgliedern über ein aktuelles Merkblatt empfohlen, bei der Ermittlung der auf die private Nutzung betrieblicher Kfz entfallenden Aufwendungen insbesondere in folgenden Punkten von den in den BMF-Schreiben v. 11. 3. 1997 (BStBl I S. 324; vgl. gleichlautende Rdvfg. v. 26. 3. 1997 S 7102 A) und v. 12. 5. 1997 (BStBl I S. 562; ESt-Kartei: Karte 2 zu § 4 Abs. 5 und 6 EStG) getroffenen umsatz- und ertragsteuerlichen Regelungen abzuweichen:

1. Begrenzung der pauschalen Wertansätze (Kostendeckelung)

Die Verbände empfehlen, den pauschal ermittelten Nutzungswert auf max. 50 v. H. der insgesamt entstandenen Kosten des privat genutzten Fahrzeugs zu begrenzen (Kostendeckelung). Für Berufsgruppen mit einer anerkannten „überproportionalen betrieblichen Fahrleistung” wird eine Beschränkung auf bis zu 20 v. H. der Kosten („erweiterte Kostendeckelung”) empfohlen.