Einige Landesverbände des Deutschen StB-Verbandes (z. B. Berlin-Brandenburg und Westfalen-Lippe) haben ihren Mitgliedern über ein aktuelles Merkblatt empfohlen, bei der Ermittlung der auf die private Nutzung betrieblicher Kfz entfallenden Aufwendungen insbesondere in folgenden Punkten von den in den BMF-Schreiben v. 11. 3. 1997 (BStBl I S.
Die Verbände empfehlen, den pauschal ermittelten Nutzungswert auf max. 50 v. H. der insgesamt entstandenen Kosten des privat genutzten Fahrzeugs zu begrenzen (Kostendeckelung). Für Berufsgruppen mit einer anerkannten „überproportionalen betrieblichen Fahrleistung” wird eine Beschränkung auf bis zu 20 v. H. der Kosten („erweiterte Kostendeckelung”) empfohlen.
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