Nach § 10 a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.
Die Bekanntmachung des Vordruckmusters gegenüber den Finanzämtern erfolgte mit Rundverfügung vom 22.01.2003 -
Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.
Folgende Abweichungen werden ausdrücklich zugelassen:
Die Zeilen 5 und 6 sind optional.
Der nach Zeile 8 zur Verfügung stehende Raum kann für die Mitteilung des Anbieters nach § 10 Abs. 5 AltvDV genutzt werden.
Die bereits mit Bezugsverfügung bekannt gemachte und im BStBl 2002 I S. 1398 veröffentlichte ursprüngliche Version des Vordrucks kann weiterhin für die Beitragsjahre 2002 und 2003 verwendet werden.
Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt
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