OFD Koblenz - Verfügung vom 04.12.2003
S 2222 A - St 32 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 04.12.2003 (S 2222 A - St 32 3) - DRsp Nr. 2008/87357

OFD Koblenz, Verfügung vom 04.12.2003 - Aktenzeichen S 2222 A - St 32 3

DRsp Nr. 2008/87357

§ 10 a EStG; ; Vordruckmuster für die Bescheinigung

Nach § 10 a Abs. 5 EStG sind geleistete Altersvorsorgebeiträge auf einer vom Anbieter auszustellenden Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachzuweisen.

Die Bekanntmachung des Vordruckmusters gegenüber den Finanzämtern erfolgte mit Rundverfügung vom 22.01.2003 - S 2222 A - St 33 1. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 02.10.2003 - IV C 4 - S 2222 - 242/03 - eine überarbeitete Version des amtlichen Vordrucks für die Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5 EStG bekannt gemacht (vgl. Anlage).

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden, wenn er sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthält. Der Vordruck hat das Format DIN A 4. Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht unterschrieben zu werden.

Folgende Abweichungen werden ausdrücklich zugelassen:

  • Die Zeilen 5 und 6 sind optional.

  • Der nach Zeile 8 zur Verfügung stehende Raum kann für die Mitteilung des Anbieters nach § 10 Abs. 5 AltvDV genutzt werden.

Die bereits mit Bezugsverfügung bekannt gemachte und im BStBl 2002 I S. 1398 veröffentlichte ursprüngliche Version des Vordrucks kann weiterhin für die Beitragsjahre 2002 und 2003 verwendet werden.

Bescheinigung nach § 10 a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt