Nach Übergang eines im Ganzen verpachteten (aber noch nicht aufgegebenen) Betriebs im Wege des Erbfalls steht dem Erben das Wahlrecht zu, die Betriebsverpachtung fortzuführen oder die Betriebsaufgabe zu erklären (vgl. BFH-Urteil vom 17.10.1991,BStBl 1992 II S. 392).
In diesem Zusammenhang ist gefragt worden, ob der Erbe eine Aufgabeerklärung auch dann auf einen maximal drei Monate zurückliegenden Zeitpunkt zurückbeziehen kann, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch gelebt hat. Hierzu ist nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung zu vertreten:
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