OFD Koblenz - Verfügung vom 06.08.1997
S 2334/

OFD Koblenz - Verfügung vom 06.08.1997 (S 2334/) - DRsp Nr. 2008/85746

OFD Koblenz, Verfügung vom 06.08.1997 - Aktenzeichen S 2334/

DRsp Nr. 2008/85746

Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb vom Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche (Abs. 3); hier: Änderung von Steuerfestsetzungen ab dem 1. 1. 1996

In Ergänzung der Bezugsvfg. bittet die OFD wie folgt zu verfahren:

Werden nach Bestandskraft von ESt-Veranlagungen für Zeiträume vor dem 1. 1. 1996 ArbG-Bescheinigungen über einen Personalrabatt entsprechend der günstigeren Regelung gem. Bezugsvfg. v. 27. 2. 1996 nachgereicht, so sind diese Veranlagungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zugunsten des Stpfl. zu ändern. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind gegeben, weil sich für das FA während der Veranlagung weder aus der LSt-Karte noch aus der Steuererklärung ersehen ließ, daß ein Personalrabatt im (vom ArbG bescheinigten) Bruttoarbeitslohn enthalten war.