OFD Koblenz - Verfügung vom 10.12.1997
S 7172 A, s. auch Rz. 33/97

OFD Koblenz - Verfügung vom 10.12.1997 (S 7172 A, s. auch Rz. 33/97) - DRsp Nr. 2008/91786

OFD Koblenz, Verfügung vom 10.12.1997 - Aktenzeichen S 7172 A, s. auch Rz. 33/97

DRsp Nr. 2008/91786

§ 4 Nr. 16 UStG Mit dem Betrieb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen eng verbundene Umsätze

1 Allgemeines

Eng mit dem Betrieb von Krankenhäusern verbunden sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die im Rahmen der typischen Tätigkeit der Einrichtung anfallen. Umsätze eines Krankenhauses sind nicht mehr eng verbunden i. S. des § 4 Nr. 16 UStG, wenn die ihnen zugrunde liegenden Leistungen in einem abgrenzbaren Bereich außerhalb der typischen Tätigkeit der Einrichtung erbracht werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn das Krankenhaus mit diesen Leistungen in eine gewisse Konkurrenz zu anderen nicht begünstigten Unternehmen tritt.

In Zweifelsfällen ist die Frage, ob bestimmte Umsätze einer Krankenanstalt als üblich anzusehen sind, nach der Verkehrsanschauung zu beurteilen. In Abschn. 100 Abs. 2 UStR sind einige Umsätze aufgeführt, die zu den eng verbundenen Umsätzen gehören. Im folgenden werden weitere Grenzfälle behandelt.

2 Beherbergung und Verpflegung von Besuchern