OFD Koblenz - Verfügung vom 13.01.2006
S 2134 - A - St 31 4

OFD Koblenz - Verfügung vom 13.01.2006 (S 2134 - A - St 31 4) - DRsp Nr. 2008/89710

OFD Koblenz, Verfügung vom 13.01.2006 - Aktenzeichen S 2134 - A - St 31 4

DRsp Nr. 2008/89710

Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Contracting-Anlagen; Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 6/2006

Unter Contracting versteht man Betreibermodelle, die überwiegend im Bereich der Energiewirtschaft vorkommen. Diese Vertragsform ist auch im Anlagenbau und anderen Bereichen anzutreffen.

Der Contracting-Nehmer (öffentliche Verwaltung, Industrie, Unternehmen der Wohnungswirtschaft) überträgt einem Dienstleistungsunternehmer (Contracting-Geber, Contractor) die Aufgabe, z. B. im Bereich der Energieerzeugung, eine Anlage auf dem Grundstück des Contracting-Nehmers zu errichten und diese über einen vertraglich festgelegten Zeitraum, meist 10 - 15 Jahren, zu betreiben.

Bei der Energieerzeugungsanlage kann es sich beispielsweise um ein Kraftwerk auf dem Werksgelände eines Industrieunternehmens oder auch um eine Heizungsanlage in einem privaten Wohnhaus handeln.

Der Contracting-Geber führt das Projekt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch und rechnet die Investitionskosten in das Entgelt ein, das ihm der Contracting-Nehmer für die Energieversorgung aus der Anlage zahlt.

Zu einer Anfrage betreffend der bilanzsteuerrechtlichen Zuordnung von Contracting-Anlagen hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen: