OFD Koblenz - Verfügung vom 13.07.2006
S 7410 A - St 44 3

OFD Koblenz - Verfügung vom 13.07.2006 (S 7410 A - St 44 3) - DRsp Nr. 2008/90336

OFD Koblenz, Verfügung vom 13.07.2006 - Aktenzeichen S 7410 A - St 44 3

DRsp Nr. 2008/90336

Pacht- und Bewirtschaftungsverträge im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Weinbau)

Aus weinrechtlichen Gründen schließen vermehrt Weingüter mit anderen Winzern Pachtverträge über deren Weinbergsflächen ab (Vermarktung Wein als Erzeugerabfüllung).

Die Pachtverträge weisen eine mehrjährige Laufzeit aus i.d.R obliegt nach den Pachtverträgen die Pflege und Unterhaltung der Rebanlagen dem Pächter. Dieser ist regelmäßig auch zur Instandhaltung der Rebanlagen sowie zu Neu- und Wiederbepflanzungen verpflichtet. An die Pachtverträge sind häufig sogenannte Bewirtschaftungsverträge gekoppelt, nach denen die Verpächter wiederum die Bewirtschaftung ihrer verpachteten Flächen durchzuführen haben. In diesem Zusammenhang übernehmen sie als Bewirtschafter die Ausführung aller anfallenden Weinbergsarbeiten. Den Pächtern kommt hier i.d.R. ein Weisungsrecht hinsichtlich der Bewirtschaftung, wie z. B. Rebschnitt, Düngung, Pflanzenschutzmaßnahmen und Lesezeitpunkt zu.

Vor dem Hintergrund, dass sich Pacht- und Bewirtschaftungsverträge in unterschiedlichen Konstellationen bereits im Umlauf befinden, stellt sich die Frage, ob diese Verträge aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht auch als solche anzuerkennen oder ob die Vereinbarungen vielmehr auf den Kauf der Ernte ausgerichtet sind.