OFD Koblenz - Verfügung vom 13.08.2004
S 1988 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 13.08.2004 (S 1988 A) - DRsp Nr. 2008/88085

OFD Koblenz, Verfügung vom 13.08.2004 - Aktenzeichen S 1988 A

DRsp Nr. 2008/88085

Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach dem FördG

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 14.01.2004 - IX R 33/03 - (DStR 2004 S. 497) entgegen Tz. 8 des BMF-Schreibens vom 29.03.1993 (BStBl 1993 I S. 279 - Anhang 15 II EStH 2001) und entgegen der R 45 Abs. 5 EStR entschieden, dass die volle Vorauszahlung des Kaufpreises als Anzahlungen auf Anschaffungskosten jedenfalls dann nach dem FördG begünstigt ist, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MaBV vorliegen.

Nach Auffassung des BFH ist eine Anzahlung nicht schon insoweit willkürlich, als sie Teilbeträge übersteigt, die nach § 3 Abs. 2 MaBV fällig geworden wären. Abweichend von § 3 Abs. 2 MaBV darf der Bauträger Anzahlungen nicht nur nach Baufortschritt entgegennehmen, sondern die volle Vertragssumme vereinnahmen, sofern er Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte geleistet hat (§ 7 Abs. 1 MaBV).