Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage („Vorläufigkeitskatalog”) zum BMF-Schreiben vom 27. Juni 2005 (BStBl 2005 I S. 794), zuletzt neu gefasst durch BMF-Schreiben vom 2. November 2005 (BStBl 2005 I S. 952; bekannt gegeben durch Verfügung vom 08.12.2005 -
„Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen:
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