Für die Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschließlich der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst-/Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2002 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2002/2003 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung vom 21.01.1999 -
In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2002/2003 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen die maßgebenden Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
Im Wj. 2002/2003 haben Frost und Hagel gebietsweise Schäden an den Obstanlagen angerichtet. Die Ernte bei Süßkirschen war trotz einer Regenperiode im Durchschnitt mengen- und qualitätsmäßig gut.
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