OFD Koblenz - Verfügung vom 15.04.1997
S 7300 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 15.04.1997 (S 7300 A) - DRsp Nr. 2008/86656

OFD Koblenz, Verfügung vom 15.04.1997 - Aktenzeichen S 7300 A

DRsp Nr. 2008/86656

§ 15 UStG Behandlung von Erschließungsmaßnahmen durch Gemeinden oder eingeschaltete Erschließungsträger

Die Vfg. v. 9. 4. 1996, S 7300 A, DStR 1996, 749 bedarf folgender Klarstellung:

Bei der Übertragung von Erschließungsanlagen und Straßengrundstücken auf die Gemeinden - gleichgültig ob entgeltlich oder unentgeltlich - ist beim Erschließungsträger selbstverständlich nur ein Vorsteuerabzug aus den Erschließungsmaßnahmen möglich.

Ein Abzug der auf den Kauf der Straßengrundstücke und den Straßenbau entfallenden Vorsteuern ist nicht möglich.

Wird ein Straßengrundstück entgeltlich übertragen, scheitert der Vorsteuerabzug an der steuerfreien Grundstückslieferung nach § 4 Nr. 9a UStG15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Im Fall der unentgeltlichen Übertragung schließt § 15 Abs. 3 Nr. 2 UStG den Vorsteuerabzug aus.

Ergänzend wird auch auf folgendes hingewiesen: