Mit der Kurzinformation Nr. 025/02 vom 25.03.2002 - S 2144 A - wurde der Sachstand in Bezug auf die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 bezüglich der Behandlung von Über- und Unterentnahmen in Wirtschaftsjahren, die vor dem Veranlagungszeitraum 1999 geendet haben, mitgeteilt. Nunmehr liegt folgender Sachstand vor, der für diese Veranlagungszeiträume zu keiner geänderten Beurteilung führt:
§ 4 Abs. 4a EStG i. d. F. des Steuerbereinigungsgesetzes (
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