OFD Koblenz - Verfügung vom 23.08.2013
S 7333 A - St 44 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 23.08.2013 (S 7333 A - St 44 1) - DRsp Nr. 2014/80687

OFD Koblenz, Verfügung vom 23.08.2013 - Aktenzeichen S 7333 A - St 44 1

DRsp Nr. 2014/80687

Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG aufgrund der insolvenzrechtlichen Anfechtung von Zahlungen des Insolvenzschuldners an seine Gläubiger; Vorsteuerberichtigung im Unternehmensteil der Insolvenzmasse nach Anfechtungen von Zahlungen des Insolvenzschuldners an seine Gläubiger durch den Insolvenzverwalter

Im Insolvenzverfahren werden regelmäßig Zahlungen des Insolvenzschuldners an seine Gläubiger nach §§ 129 ff. InsO angefochten. Soweit Zahlungen des Insolvenzschuldners an seine Gläubiger erfolgreich angefochten wurden, werden diese Beträge in die Insolvenzmasse erstattet. Die Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners gegenüber seinen Gläubigern leben wieder auf und führen, soweit aus diesen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil) Vorsteuern gezogen wurden, zu einer Berichtigung der Vorsteuer nach § 17 UStG.

Auf Bund-/Länderebene wurde zur Behandlung dieses Vorsteuerberichtigungsbetrages Folgendes entschieden: