OFD Koblenz - Verfügung vom 23.09.1997
S 7316

OFD Koblenz - Verfügung vom 23.09.1997 (S 7316) - DRsp Nr. 2008/86702

OFD Koblenz, Verfügung vom 23.09.1997 - Aktenzeichen S 7316

DRsp Nr. 2008/86702

§ 15a UStG Vorsteuerberichtigung bei Land- und Forstwirten - Übergangsregelungen des BMF-Schreibens v. 22. 2. 1996

Der BFH hat mit dem sog. „Mähdrescher-Urteil” v. 16. 12. 1993, VR 79/91 (BStBl 1994 II S. 339, DStR 1994, 538) die Rechtsauffassung vertreten, daß eine Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15a UStG auch dann vorliegt, wenn WG, die sowohl in einem gewerblichen Unternehmensteil (Regelbesteuerung) als auch in einem nach Durchschnittssätzen besteuernden landwirtschaftlichen Unternehmensteil genutzt werden, die in den der erstmaligen Verwendung folgenden Kj in abweichendem Umfang in den Unternehmensteilen verwendet werden.

In den BMF-Schreiben v. 29. 12. 1995 S 7316 31/95 (BStBl 1995 I S. 831, DStR 1996, 22) und 22. 2. 1996 S 7316 (BStBl 1996 I S. 150, DStR 1996, 305) wurden die Auswirkungen dieses Urt. auf den Vorsteuerabzug der Land- und Forstwirte erläutert. Der BFH hat durch das Urt. geltendes Recht ausgelegt. Diese Rspr. hätte grundsätzlich auf alle noch nicht bestandskräftigen USt-Festsetzungen angewendet werden müssen. Aus Billigkeitsgründen hat das BMF in den aufgeführten Schreiben jedoch Übergangsregelungen zugelassen. Durch diese Übergangsregelungen sollen lediglich Härten für die Landwirte beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittsbesteuerung vermieden oder gemindert werden.