OFD Koblenz - Verfügung vom 23.12.2004
EZ 1180 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 23.12.2004 (EZ 1180 A) - DRsp Nr. 2008/88489

OFD Koblenz, Verfügung vom 23.12.2004 - Aktenzeichen EZ 1180 A

DRsp Nr. 2008/88489

Die Eigenheimzulage bleibt

Das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des EigZulG ist noch nicht abgeschlossen. Eine endgültige Entscheidung wird im Rahmen des noch andauernden Vermittlungsverfahrens in 2005 getroffen werden. Bis zur Verkündung einer Änderung des EigZulG gilt weiterhin das EigZulG in seiner bisherigen Fassung.

Um eine bundeseinheitliche Verfahrensweise zu gewährleisten, bittet die OFD, Bauherren, die nach dem 01.01.2005 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die nach dem 01.01.2005 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des EigZulG zu gewähren.

Nachstehend ist ein Musterschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Beantwortung von Bürgeranfragen hinsichtlich der Übergangsregelung des § 19 EigZulG (zeitlicher Anwendungsbereich) abgedruckt, das bei Bedarf verwendet werden kann.

„Die sparsame Personalausstattung der Landesfinanzverwaltung und die Vielzahl der Eingaben zur Eigenheimzulage erlauben es mir leider nicht, auf alle erdenklichen Fallgestaltungen einzugehen. Ich muss mich deshalb auf die Darstellung der wesentlichen Änderungen beschränken.