OFD Koblenz - Verfügung vom 27.05.1997
EZ 1010 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 27.05.1997 (EZ 1010 A) - DRsp Nr. 2008/80732

OFD Koblenz, Verfügung vom 27.05.1997 - Aktenzeichen EZ 1010 A

DRsp Nr. 2008/80732

Anwendungsfragen zum Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) u. ä.

Gliederung

1 Anspruchsberechtigter 2 Begünstigtes Objekt 3 Kinderzulage 3.1 Maßgebende Verhältnisse 3.2 Familienleistungsausgleich 4 Zeitliche Anwendungsregelung 5 Wegfall eines häuslichen Arbeitszimmers 6 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken 7 Baukindergeld in Fällen des § 10 e EStG

In Ergänzung meiner o. a. Bezugsverfügung bitte ich, bezüglich der Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung in Fragen der angesprochenen Problemkreise folgende Auffassung zu vertreten:

1 Anspruchsberechtigter (§ 1 EigZulG)

Anspruchsberechtigt ist jeder unbeschränkt Steuerpflichtige, der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG) oder der nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln ist. Erwirbt im letzteren Fall ein im Ausland wohnhafter Steuerbürger eine Wohnung im Inland und überläßt er diese Wohnung an einen Angehörigen i. S. d. § 15 AO unentgeltlich zu Wohnzwecken, z. B. an das im Inland studierende Kind, besteht Anspruch auf Eigenheimzulage.