Sonstige Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG können bis zu 2.400 € als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Höchstbetrag reduziert sich auf 1.500 € bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben oder für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nr. 62 EStG oder § 3 Nr. 14 erbracht werden (§ 10 Abs. 4 EStG).
Die OFD ist in diesem Zusammenhang gefragt worden, welcher Höchstbetrag für Steuerpflichtige maßgeblich ist, die nach einem
Der Arbeitgeber hat aufgrund ausländischer gesetzlicher Verpflichtung einen Beitragsanteil zur Krankenversicherung zu übernehmen.
Der Arbeitgeber erbringt freiwillig oder aufgrund Tarifvertrag Beitragsanteile zur Krankenversicherung.
Zu a)
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