OFD Koblenz - Verfügung vom 27.10.2004
S 2223 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 27.10.2004 (S 2223 A) - DRsp Nr. 2008/88321

OFD Koblenz, Verfügung vom 27.10.2004 - Aktenzeichen S 2223 A

DRsp Nr. 2008/88321

„WOW-Day” im Rahmen der Waldorf-Aktionswoche; „Aktion Tagwerk”

Verzichten Schülerinnen und Schüler auf die Auszahlung der anlässlich des „WOW-Days” verdienten Vergütungen, so können diese aus Billigkeits- und Vereinfachungsgründen bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohnes außer Ansatz bleiben. Die Vergütungen unterliegen damit nicht dem Lohnsteuerabzug, wenn sie vom Arbeitgeber auf das in dem „WOW-Day Arbeitsvertrag” genannte Konto der „Freunde der Erziehungskunst” überwiesen werden. Voraussetzung ist, dass es sich bei den „Freunden der Erziehungskunst” um eine Spenden empfangsberechtigte Einrichtung i. S. d. § 49 EStDV handelt. Die Arbeitgeber haben den Arbeitsvertrag mit Verzichtserklärung zum Lohnkonto zu nehmen, die Vorlage einer Lohnsteuerkarte ist nicht erforderlich.