OFD Koblenz - Verfügung vom 29.07.2004
S 2860 A - St 33 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 29.07.2004 (S 2860 A - St 33 1) - DRsp Nr. 2008/88033

OFD Koblenz, Verfügung vom 29.07.2004 - Aktenzeichen S 2860 A - St 33 1

DRsp Nr. 2008/88033

allgemeine Vorschriften: Phasengleiche Aktivierung von BP-Mehrergebnissen in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zum 31.12.2000

In dem Zuständigkeitsbereich der OFD ist wiederholt der Fall aufgetreten, dass Unternehmen, die bis zum Jahre 2000 eine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen praktiziert haben, auch einen erst Jahre später bei einer Tochtergesellschaft durch eine steuerliche BP festgestellten Mehrgewinn für Jahre vor 2001 in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zum 31.12.2000 phasengleich aktivieren wollten (wegen der letztmaligen Anwendung der Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen vgl. BMF-Schreiben vom 01.11.2000, BStBl 2000 I S. 1510 - KSt-Kartei, § 8 Karte A 9). In den bekannt gewordenen Fällen sollte die Tochtergesellschaft ihre Handelsbilanz nachträglich an die Feststellungen der BP anpassen und einen geänderten Gewinnausschüttungsbeschluss zum Zweck der Nachausschüttung für 2000 fassen.

Angestrebt wurde, die Mehrausschüttung noch im Jahr 2000 der Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen und bei beiden Gesellschaften nach den Regeln des KStG 1999 abzuwickeln. Eine Zwangsumgliederung des durch die BP festgestellten Mehr-EK 45 gemäß § 36 Abs. 3 KStG n.F. ergäbe sich dann ebenfalls nicht.

Die OFD bittet, hierzu folgende Rechtsauffassung zu vertreten: