OFD Koblenz - Verfügung vom 30.01.1997
S 2221 A

OFD Koblenz - Verfügung vom 30.01.1997 (S 2221 A) - DRsp Nr. 2008/84213

OFD Koblenz, Verfügung vom 30.01.1997 - Aktenzeichen S 2221 A

DRsp Nr. 2008/84213

§ 10 EStG Behandlung der Abgaben der pfälzischen Notare an die Notarkasse München

Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen hat die OFD München und Nürnberg mit Erl. v. 13. 1. 1997 S 2221 wie folgt angewiesen:

„Es wird gebeten, den Teil der Abgaben der Notare an die Notarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen und somit im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig ist, für 1996 mit jährlich 8 455 DM anzusetzen.

Leistet ein Notar im Einzelfall geringere Abgaben an die Notarkasse, so ist der gesamte gezahlte Betrag als auf die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung entfallend zu behandeln.”