Die amtlichen Antragsvordrucke für die Investitionszulage nach § 2, § 3 und §
Dazu wird Folgendes I bemerkt:
Anträge auf Investitionszulage nach §§ 2, 3,
Neben der Verwendung der nunmehr aufgelegten amtlichen Vordrucke haben Anspruchsberechtigte auch die Möglichkeit des Downloads der Antragsvordrucke über die Internetseiten des BMF. Die im Internet veröffentlichten Vordrucke entsprechen den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Vordruckmustern. Bei Verwendung dieser Muster durch den Antragsteller liegt aber ein sog. „nichtamtlicher Vordruck” vor, der nach dem BMF-Schreiben vom 03.07.2001, BStBl 2001 I S. 418 wie folgt zu ergänzen ist:
„Ich versichere, dass ich die in dem amtlichen Vordruck geforderten Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.”
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