OFD Köln - Verfügung vom 12.05.1998
G 1427 - 6 - St 132

OFD Köln - Verfügung vom 12.05.1998 (G 1427 - 6 - St 132) - DRsp Nr. 2010/80227

OFD Köln, Verfügung vom 12.05.1998 - Aktenzeichen G 1427 - 6 - St 132

DRsp Nr. 2010/80227

§ 10a GewStG. Verlustabzug nach § 10a GewStG bei Personengesellschaften

Mit Verfügung vom 12. Februar 1997 wurden die gleichlautenden Ländererlasse vom 16.12.1996 ( BStBl. 1996 I S. 1392) veranschaulicht an einem praktischen Beispielsfall bekanntgegeben. In diesem Zusammenhang ist wiederholt die Frage gestellt worden, welche Auswirkungen der sog. stufenweise Gesellschafterwechsel auf den gewerbesteuerlichen Verlustabzug hat. Auf der Grundlage des o. a. Ländererlasses ist der stufenweise Gesellschafterwechsel wie folgt zu beurteilen:

Beispiel:

Der vortragsfähige Gewerbeverlust der A-OHG belief sich zum 31.12.1995 auf 600 000 DM. An der A-OHG waren bis zum 31.12.1995 die Gesellschafter A, B, C und D zu gleichen Teilen beteiligt. Mit Wirkung zum 1.1.1996 veräußerte D einen Anteil von 20 % (80 % seines bisherigen Anteils) an A und verblieb nach dieser Anteilsübertragung noch zu 5 % an der A-OHG beteiligt. In 1996 erzielte die A-OHG einen Gewerbeverlust von 200 000 DM. Zum 31.12.1996 veräußerte D auch seine restlichen Mitunternehmeranteile an A.