OFD Köln - Verfügung vom 19.08.2004
S 2706 - 101 - St 133

OFD Köln - Verfügung vom 19.08.2004 (S 2706 - 101 - St 133) - DRsp Nr. 2008/88056

OFD Köln, Verfügung vom 19.08.2004 - Aktenzeichen S 2706 - 101 - St 133

DRsp Nr. 2008/88056

Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos i.S. des § 27 KStG bei Betrieben gewerblicher Art

Bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) wurde in letzter Zeit vermehrt die Frage gestellt, ob die Einlagen vor dem 01.01.2001, die zum 31.12.2000 z.B. wegen einer Verrechnung mit Verlusten nicht mehr im Eigenkapital des BgA enthalten sind, bei der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG zu berücksichtigen sind.

Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten:

Nach § 27 Abs. 1 KStG hat eine steuerpflichtige Kapitalgesellschaft die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jeden Wirtschaftsjahres auf dem steuerlichen Einlagekonto zu erfassen und ausgehend vom Bestand zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres um die jeweiligen Zu- und Abgänge fortzuschreiben.