OFD Köln - Verfügung vom 21.04.2006
S 2332 B - 1011 - St 2

OFD Köln - Verfügung vom 21.04.2006 (S 2332 B - 1011 - St 2) - DRsp Nr. 2008/89961

OFD Köln, Verfügung vom 21.04.2006 - Aktenzeichen S 2332 B - 1011 - St 2

DRsp Nr. 2008/89961

Systemumstellung der kirchlichen Versorgungskasse; Arbeitgeberleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn Sonderzahlungen anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer auf eine andere Zusatzversorgungskasse BFH-Urteile vom 14.09.2005 (VI R 32/04 und VI R 148/98)

Über die im Betreff genannten Rechtsfragen hat der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 14. 9.2005 (VI R 32/04 und VI R 148/98) entschieden und jeweils die Annahme von Arbeitslohn abgelehnt. Nach dem Ergebnis der Besprechung der Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 6. 3. bis 8. 3.2006 soll die Veröffentlichung der o. g. BFH-Urteile mit einem begleitenden BMF-Schreiben erfolgen. Zur Erarbeitung des BMF-Schreibens wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das hat für die hier in Rede stehenden Fälle zunächst folgende Konsequenzen:

1. Systemumstellung der kirchlichen Versorgungskasse; Arbeitgeberleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn