Über die im Betreff genannten Rechtsfragen hat der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 14. 9.2005 (VI R 32/04 und VI R 148/98) entschieden und jeweils die Annahme von Arbeitslohn abgelehnt. Nach dem Ergebnis der Besprechung der Lohnsteuer-Referatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 6. 3. bis 8. 3.2006 soll die Veröffentlichung der o. g. BFH-Urteile mit einem begleitenden BMF-Schreiben erfolgen. Zur Erarbeitung des BMF-Schreibens wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Das hat für die hier in Rede stehenden Fälle zunächst folgende Konsequenzen:
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