Durch Nr. 6 des BMF-Schreibens vom 16.01.2006
Neben der Anwendung der Regelungen der Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (BMF-Schreiben vom 12.04.2005, BStBl 2005 I S. 570) im Rahmen von Außenprüfungen wurde insbesondere die Mitwirkungspflicht in Bezug auf die Vorlagepflicht von Konzernunternehmen näher konkretisiert. Auch wird nunmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufforderung des Steuerpflichtigen zur Vorlage von Unterlagen und vorhandenen Aufzeichnungen keiner zusätzlichen Begründung hinsichtlich der steuerlichen Bedeutung bedarf.
Nach der Neufassung des Anwendungserlasses hat die Nr. 1 der Regelung zu § 200 AO nachfolgenden Wortlaut:
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