OFD Köln - Verfügung vom 22.07.2008
Kurzinfo Verfahrensrecht Nr. 20/2008

OFD Köln - Verfügung vom 22.07.2008 (Kurzinfo Verfahrensrecht Nr. 20/2008) - DRsp Nr. 2008/92696

OFD Köln, Verfügung vom 22.07.2008 - Aktenzeichen Kurzinfo Verfahrensrecht Nr. 20/2008

DRsp Nr. 2008/92696

Neuregelung des § 62 FGO (Bevollmächtigte und Beistände) durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007 (BGBl 2007 I S. 2840)

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007 sollte das Verfahrensrecht im Bereich der Prozessvertretung und der Prozessvollmacht in den unterschiedlichen Verfahrensordnungen weitgehend vereinheitlicht werden. Dies hat auch für das finanzgerichtliche Verfahren zu einigen Änderungen geführt, von denen die wichtigsten im Folgenden dargestellt sind:

Konnte sich ein Beteiligter bisher im finanzgerichtlichen Verfahren durch jede rechtsfähige (auch juristische) Person als Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 62 FGO aF), so ist mit Wirkung vom 1.7.2008 der zur Prozessvertretung berechtigte im Gesetz . Zu diesem Personenkreis gehören gem. § Abs. S. 1 die zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen i.S.v. § Nr. 1 , also Steuerberater, Rechtsanwälte, etc., sowie die Partnerschafts- und Steuerberatungsgesellschaften i.S.v. § Nr. 2 + 3 , die durch Steuerberater, Rechtsanwälte etc. handeln. Daneben sind nur die in § Abs. S. 2 nF genannten Personengruppen vertretungsbefugt, z.B. Beschäftigte eines Beteiligten (Nr. 1), volljährige Familienangehörige i.S.v. § (Nr. 2) oder Lohnsteuerhilfevereine im Rahmen ihrer Befugnisse nach § Nr. 11 (Nr. 5).