OFD Köln - Verfügung vom 26.03.1997
G 1400

OFD Köln - Verfügung vom 26.03.1997 (G 1400) - DRsp Nr. 2008/84427

OFD Köln, Verfügung vom 26.03.1997 - Aktenzeichen G 1400

DRsp Nr. 2008/84427

§ 15 EStG Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei gewerblich geprägten Personengesellschaften i. S. von Abs. 3 Nr. 2

Es sind bereits mehrere Fälle bekannt geworden, in denen seitens der Stpfl. vorgetragen worden ist, daß gewerblich geprägte PersGes i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht gewerbesteuerpflichtig seien. Zur Begrüßung dieser Rechtsauffassung wird auf das o. a. BFH-Urt. sowie die Urteilsinterpretation der FinVerw in dem o. a. Erl. verwiesen.

Klarstellend möchte die OFD darauf hinweisen, daß eine derartige Aussage dem o. a. BFH-Urt. nicht entnommen werden kann. Die gesetzliche Verankerung des Geprägegedankens im Rahmen des neuen § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 als Folge der Aufgabe der Geprägerechtsprechung (BStBl 1985 II, 751) erfolgte bei der GewSt - anders als bei der ESt, § 52 Abs. 18a EStG - nicht rückwirkend. Gem. § 36 Abs. 2 GewStG i. d. F. des GewStG 1986 ist die sachliche Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter PersGes mithin ab dem Erhebungszeitraum 1986 begründet.