Es sind bereits mehrere Fälle bekannt geworden, in denen seitens der Stpfl. vorgetragen worden ist, daß gewerblich geprägte PersGes i. S. von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht gewerbesteuerpflichtig seien. Zur Begrüßung dieser Rechtsauffassung wird auf das o. a. BFH-Urt. sowie die Urteilsinterpretation der FinVerw in dem o. a. Erl. verwiesen.
Klarstellend möchte die OFD darauf hinweisen, daß eine derartige Aussage dem o. a. BFH-Urt. nicht entnommen werden kann. Die gesetzliche Verankerung des Geprägegedankens im Rahmen des neuen § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 als Folge der Aufgabe der Geprägerechtsprechung (BStBl 1985 II, 751) erfolgte bei der GewSt - anders als bei der ESt, § 52 Abs. 18a EStG - nicht rückwirkend. Gem. §
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