OFD Köln - Verfügung vom 02.04.1997 (S 2253)
Den Stpfl. steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse so zu gestalten, daß sie steuerlich möglichst günstig sind und zwar auch dann, wenn die Vertragsparteien miteinander verwandt oder verschwägert sind. [...]