OFD Köln - Verfügung vom 27.02.1998
S 1980

OFD Köln - Verfügung vom 27.02.1998 (S 1980) - DRsp Nr. 2008/85108

OFD Köln, Verfügung vom 27.02.1998 - Aktenzeichen S 1980

DRsp Nr. 2008/85108

§§ 43 ff. EStG Jahressteuerbescheinigung bei Investmenterträgen

Abhängig von der Zusammensetzung des Sondervermögens erzielt der Inhaber eines Anteilsscheins an einem Investmentfonds u. a. sowohl weitergeleitete Aktienerträge, die zur Anrechnung oder Vergütung von KSt berechtigen, als auch Kapitalerträge, die lediglich mit KapErtrSt vorbelastet sind. Dementsprechend muß die von einer Kapitalanlagegesellschaft ggf. auszustellende Jahressteuerbescheinigung einer modifizierten Kombination der Steuerbescheinigung einer ausschüttenden Körperschaft für mit KSt-belastete Erträge (§ 44 KStG, § 45a EStG) und der Steuerbescheinigung einer auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge für Zinsen etc. § 45a Abs. 2 EStG) entsprechen.

Das BdF hat im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder das Muster einer Jahressteuerbescheinigung für Investmenterträge aktualisiert (siehe Anl.) und den Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e. V. (BVI) entsprechend unterrichtet. Das neue Muster ist künftig in allen Fällen zu verwenden.