Abhängig von der Zusammensetzung des Sondervermögens erzielt der Inhaber eines Anteilsscheins an einem Investmentfonds u. a. sowohl weitergeleitete Aktienerträge, die zur Anrechnung oder Vergütung von KSt berechtigen, als auch Kapitalerträge, die lediglich mit KapErtrSt vorbelastet sind. Dementsprechend muß die von einer Kapitalanlagegesellschaft ggf. auszustellende Jahressteuerbescheinigung einer modifizierten Kombination der Steuerbescheinigung einer ausschüttenden Körperschaft für mit KSt-belastete Erträge (§
Das BdF hat im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder das Muster einer Jahressteuerbescheinigung für Investmenterträge aktualisiert (siehe Anl.) und den Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e. V. (BVI) entsprechend unterrichtet. Das neue Muster ist künftig in allen Fällen zu verwenden.
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