OFD Köln - Verfügung vom 27.08.1998
S 2252

OFD Köln - Verfügung vom 27.08.1998 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/84614

OFD Köln, Verfügung vom 27.08.1998 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/84614

Kapitalerträge aus „stripped bonds” im Privatvermögen

I. Allgemeines

Unter Bond-Stripping versteht man das Trennen der Zinsscheine vom Mantel (= Stammrecht) einer Anleihe. Der Mantel und die einzelnen oder zum Paket zusammengefaßten Zinsscheine werden danach getrennt gehandelt und notiert. Das Bond-Stripping bwz. der Erwerb einzelner gestrippter Bestandteile einer ehemals konvertionellen Anleihe hat für den Anleger den Vorteil, künftige Rück-/ Auszahlungen abweichend von den üblichen Restlaufzeiten selber bestimmen zu können. Weil der isolierte Anleihemantel keine Zinsen abwirft, sondern nur den Anspruch auf Zahlung des Nominalwerts der Anleihe bei deren Endfälligkeit verbrieft, wird er regelmäßig diskontiert veräußert; entsprechendes gilt für vom Anleihemantel abgetrennte Zinsscheine, die den Anspruch auf Zahlung der Zinsen zu den verschiedenen Zinsterminen verbriefen. Wirtschaftlich führt der Erwerb und die spätere Weiterveräußerung oder Einlösung eines zu einem abgezinsten Preis erworbenen stripped bonds daher zu demselben Ergebnis, wie bei einem „klassischen” Zero-Bonds. Zum Bond-Stripping gehört auch die Möglichkeit, die Strips wieder zu ursprünglichen Anleihe zusammenzuführen.