Bislang sind die Einkünfte selbständig tätiger Prostituierter regelmäßig als Einkünfte aus Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG behandelt worden. Aufgrund einer sich hierzu abzeichnenden Änderung der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.2000,BStBl 2000 II S. 610 m.w.N.) und dem Wandel der gesellschaftlichen Auffassung zur Prostitution, die durch das
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