Nach dem BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 (BStBl 2005 II S. 96) ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowohl bei inländischem als auch bei ausländischem Arbeitslohn abzuziehen, sofern nicht höhere tatsächliche Werbungskosten vorliegen. Auf die Änderung des Hinweisteils H 32b und die Beispiele im amtlichen Einkommensteuerhandbuch 2005 wird hingewiesen. Eine programmtechnische Umsetzung ist insoweit nur begrenzt möglich.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|