OFD Magdeburg - Verfügung vom 06.09.2006
S 2295 - 47 - St 223

OFD Magdeburg - Verfügung vom 06.09.2006 (S 2295 - 47 - St 223) - DRsp Nr. 2008/90517

OFD Magdeburg, Verfügung vom 06.09.2006 - Aktenzeichen S 2295 - 47 - St 223

DRsp Nr. 2008/90517

Progressionsvorbehalt, § 32b Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 EStG; Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei inländischen Lohnersatzleistungen und ausländischem Arbeitslohn

Nach dem BFH-Urteil vom 17. Dezember 2003 (BStBl 2005 II S. 96) ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowohl bei inländischem als auch bei ausländischem Arbeitslohn abzuziehen, sofern nicht höhere tatsächliche Werbungskosten vorliegen. Auf die Änderung des Hinweisteils H 32b und die Beispiele im amtlichen Einkommensteuerhandbuch 2005 wird hingewiesen. Eine programmtechnische Umsetzung ist insoweit nur begrenzt möglich.