Der BFH mit Urteil vom 12. Oktober 2005, Az.: VIII R 87/03, a. a. O., entschieden, dass Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als zwölf Jahren nach Vertragsabschluss bei Weiterführung des Versicherungsvertrages gezahlt werden, in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG steuerfrei sind.
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