OFD Magdeburg - Verfügung vom 20.08.2013
S 2223 - 182 - St 217

OFD Magdeburg - Verfügung vom 20.08.2013 (S 2223 - 182 - St 217) - DRsp Nr. 2015/80599

OFD Magdeburg, Verfügung vom 20.08.2013 - Aktenzeichen S 2223 - 182 - St 217

DRsp Nr. 2015/80599

Sammlung von Zahngold durch Zahnärzte für karitative Zwecke; Zuwendungsbestätigungen

Im Rahmen einer Spendenaktion haben sich verschiedene Zahnärzte dazu bereiterklärt, in ihren Praxen Spendendosen aufzustellen und in diese von den Patienten das zu einer zahnärztlichen Verwendung nicht mehr geeignete Zahngold freiwillig einwerfen zu lassen. Der Organisator der Sammlung, der ehrenamtlich in einer zahnärztlichen Kreisstelle als eine Untergliederung der Landeszahnärztekammer Hessen tätig ist, leitet das Altgold an eine Scheideanstalt weiter und sorgt dafür, dass der hierfür erhaltene Gegenwert karitativen Einrichtungen zu Gute kommt.

Auf die Ermittlung des Honorars hat die Zahngoldspende keinen Einfluss. Die Patienten unterschreiben unter Angabe ihres Namens und ihrer Adresse einen Vordruck, mit dem sie den Organisator der Altgoldsammlung beauftragen, das in ihrem Eigentum stehende Zahngold treuhänderisch in ihren Namen zu verwerten und den Erlös an karitative Organisationen zu spenden. Der Doseninhalt wird einmal jährlich eingesammelt, gewogen und das Gewicht nach Zahnärzten getrennt dokumentiert. Die Scheideanstalt rechnet gegenüber dem Organisator ab.