OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.08.2006
S 2252 - 84 - St 214

OFD Magdeburg - Verfügung vom 22.08.2006 (S 2252 - 84 - St 214) - DRsp Nr. 2008/90485

OFD Magdeburg, Verfügung vom 22.08.2006 - Aktenzeichen S 2252 - 84 - St 214

DRsp Nr. 2008/90485

Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG auf Auskehrungen von Stiftungen

Nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch die Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nrn. 3 bis 5 KStG, die Gewinnausschüttungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG auf Auskehrurigen von Stiftungen wie folgt Stellung: