Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit
Bezüge
Den im Ausland eingesetzten Soldaten werden grundsätzlich folgende Bezüge gezahlt:
1. Das stpfl. inländische Grundgehalt.
2. Der nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfreie Auslandsverwendungszuschlag nach §
3. Anstelle von Auslandstagegeld eine Aufwandsvergütung nach §
Wenn die Aufwandsvergütung unter dem steuerlichen Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG) für den jeweiligen Einsatzort liegt, ist die Aufwandsvergütung für die ersten drei Monate des Einsatzes als steuerfrei zu behandeln (§ 3 Nr. 13 EStG, Abschn. 37 Abs.
Werbungskosten
Die steuerliche Abzugsfähigkeit der im Zusammenhang mit dem Einsatz entstehenden Kosten ist für die ersten drei Monate nach den Regelungen zu den Reisekosten (BStBl 1990 II S. 863) und im Anschluß daran nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung zu beurteilen.
a) Unterkunftskosten
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