Die Vordruckkommission Einkommensteuer hat mit dem in Kopie beiliegenden Vordruck „ESt 7g (2003)” erstmals einen bundeseinheitlichen Vordruck zur effizienteren Kontrolle der Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 und 7 EStG geschaffen.
Der jahresneutrale und auch bereits für den Veranlagungszeitraum 2002 einsetzbare Vordruck dient der Überprüfung und Überwachung von derartigen Rücklagen. Er kann bei Bedarf flexibel sowohl als Fragebogen für Rückfragen an den Steuerpflichtigen oder an den Berater als auch als innerdienstlicher Überwachungsbogen verwendet werden.
Der Vordruck hat in seiner jetzigen Fassung nicht den Charakter eines amtlichen Erklärungsvordrucks.
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