OFD München - Verfügung vom 03.12.1998
S 7368 - 14 St 434

OFD München - Verfügung vom 03.12.1998 (S 7368 - 14 St 434) - DRsp Nr. 2008/82327

OFD München, Verfügung vom 03.12.1998 - Aktenzeichen S 7368 - 14 St 434

DRsp Nr. 2008/82327

§ 20 UStG Anwendung der Ist-Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG bei juristischen Personen

Das Thüringer Finanzgericht hat mit Urteil vom 20. Mai 1998 Az.: III 269/97 entschieden, daß eine GmbH die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 Nr. 3 UStG in Anspruch nehmen könne, wenn sie Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufes i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausführt. Dies sei bei einer Steuerberatungs-GmbH der Fall. Gegen dieses Urteil ist Revision eingelegt worden (Az.: V R 51/98).

Die OFD bittet das Urteil nicht anzuwenden:

Das Thüringer Finanzgericht hat die Gewährung der Ist-Besteuerung insbesondere mit dem zu § 4 Nr. 14 UStG ergangenen BFH-Urteil vom 4. März 1998 Az.: XI R 53/96, UR 1998 S. 279, begründet. Dieses Urteil ist bisher nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden. Der BFH führt in diesem Urteil als Begründung u.a. den Gesetzeszweck des § 4 Nr. 14 UStG an, die Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer zu entlasten.