OFD München - Verfügung vom 08.05.2001
S 2334

OFD München - Verfügung vom 08.05.2001 (S 2334) - DRsp Nr. 2008/85765

OFD München, Verfügung vom 08.05.2001 - Aktenzeichen S 2334

DRsp Nr. 2008/85765

Jahreswagenrabatte von Werksangehörigen in der Automobilindustrie; Ruhen der Einspruchsverfahren

Mit früherer Verfügung wurde unter Hinweis auf das beim FG München unter Az. 15 K 1065/98 anhängige Musterverfahren zugelassen, dass anhängige Einspruchsverfahren zunächst bis zur Entscheidung des FG München gem. § 363 Abs. 2 AO ruhen können. Das FG München hat nun mit Urt. v. 13.2.2001 unter dem neuen Az.: 2 K 1065/98 entschieden. Es hat dabei die Auffassung vertreten, dass als sog. „Angebotspreis” i. S. des § 8 Abs. 3 EStG entgegen dem BFM-Schreiben v. 30.1.1996, BStBl I, S. 114, der Listenpreis nach Abzug der vollen durchschnittlich eingeräumten Rabatte anzusetzen ist. Revision wurde nicht zugelassen.