OFD München - Verfügung vom 12.08.1998
S 2223

OFD München - Verfügung vom 12.08.1998 (S 2223) - DRsp Nr. 2008/84201

OFD München, Verfügung vom 12.08.1998 - Aktenzeichen S 2223

DRsp Nr. 2008/84201

§ 10b EStG Spendenfähigkeit von Elternleistungen an gemeinnützige Schulvereine (Schulen in freier Trägerschaft; hier: Begriff des „nahen Angehörigen”

In Übereinstimmung mit den obersten FinBeh des Bundes und der anderen Länder ist der Begriff „naher Angehöriger” im Bezugsschreiben, Tz. 1 wie folgt auszulegen:

Demnach sind darunter alle Angehörigen i. S. des § 15 AO zu verstehen.

Der Begriff „naher Angehöriger” wurde seinerzeit verwendet, weil davon ausgegangen wurde, daß i. d. R. nicht alle Angehörigen i. S. des § 15 AO als Zahler von Schulgeld in Betracht kommen (z. B. Verlobte). Dennoch sollte § 15 AO für die Frage der Abzugsfähigkeit von Beiträgen und sonstigen Zuwendungen an gemeinnützige Schulvereine nicht eingeschränkt werden.