Mit o.g. Telex hatte ich mitgeteilt, dass gegen das BFH-Urteil
Mit Beschluss vom 29. 04. 2002 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts diese Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Ich bitte daher, die Verfahrensruhe zu beenden und die Bearbeitung der Einsprüche wieder aufzunehmen.
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