OFD München - Verfügung vom 15.09.1999
S 0623 - 21 St 3410

OFD München - Verfügung vom 15.09.1999 (S 0623 - 21 St 3410) - DRsp Nr. 2008/80982

OFD München, Verfügung vom 15.09.1999 - Aktenzeichen S 0623 - 21 St 3410

DRsp Nr. 2008/80982

Bearbeitung von Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung (AdV); Zusammenarbeit mit den Vollstreckungsstellen

Anläßlich der kürzlich durchgeführten Strategiegespräche mit Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern der Vollstreckungsstellen zur Verbesserung der Rückstandssituation wurde wiederholt vorgetragen, die Vollstreckung werde häufig verzögert und beeinträchtigt durch

  • zu lange Bearbeitungszeiten für die Entscheidung über AdV-Anträge und

  • ungenügende Prüfung der Frage einer Sicherheitsleistung.

Aus diesem Anlaß wird auf folgendes hingewiesen:

Über AdV-Anträge ist unverzüglich zu entscheiden

(Anwendungserlaß zu § 361 AO, Tz. 3.1 - abgedruckt in der AO -Kartei, § 361, Karte 1)