OFD München - Verfügung vom 16.07.1999
S 2404ESt-Kartei Karte 1.2.4.

OFD München - Verfügung vom 16.07.1999 (S 2404ESt-Kartei Karte 1.2.4.) - DRsp Nr. 2008/85141

OFD München, Verfügung vom 16.07.1999 - Aktenzeichen S 2404ESt-Kartei Karte 1.2.4.

DRsp Nr. 2008/85141

§§ 43-45d EStG Beendigung von Freistellungsaufträgen

Das BdF hat dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Frage, wie lange die nach § 45d EStG vorgeschriebene Mitteilung über Freistellungsaufträge noch erfolgen muß, wenn Kundenbeziehungen vollständig aufgelöst worden sind, folgendes mitgeteilt:

Für das Kj, in dem die Geschäftsverbindung endet, muß das Versicherungsunternehmen den ihm erteilten Freistellungsauftrag noch an das Bundesamt für Finanzen melden, für die Folgejahre aber nicht mehr.