OFD München - Verfügung vom 17.02.1998
S 2252

OFD München - Verfügung vom 17.02.1998 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/84655

OFD München, Verfügung vom 17.02.1998 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/84655

Erfassung der Erträge aus Anteilen an inländischen Investmentfonds

Die Erträge aus Anteilen an inländischen Investmentfonds ergeben sich aus den von der OFD Frankfurt/M. erstellten, im BStBl Teil I veröffentlichten Übersichten. Es handelt sich hierbei um eine ungeprüfte Wiedergabe der von den Fondsgesellschaften veröffentlichten Angaben, die der Besteuerung zugrunde gelegt werden können. Die Übersichten stellen allerdings keine Verwaltungsanweisungen dar.

Voraussetzung für die Anrechnung von Körperschaft- und Kapitalertragsteuer ist die Vorlage einer Steuerbescheinigung (§ 36 Abs. 1 Nr. 3b und Nr. 2 EStG). Die Bezugnahme auf die o. g. Übersichten ist als Nachweis der Anrechnungsbeträge nicht ausreichend (vgl. auch die ergänzenden Hinweise am Schluß der Übersichten).

Mit Schreiben v. 16. 1. 1997 hat das BdF dem Bundesverband der Investmentgesellschaften - BVI - mitgeteilt, daß nach einem Beschl. der obersten FinBeh des Bundes und der Länder über die Aufteilung der Kosten (z. B. der allgemeinen Verwaltungskosten) auf stpfl., steuerfreie und nicht steuerbare Erträge eines Investmentfonds im Einzelfall nach allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden ist. Die mit BMF-Schreiben v. 20. 3. 1975 (§ 20 Karte 9.1 Tz 2) mitgeteilten anderslautenden Grundsätze sollen letztmals für Geschäftsjahre gelten, die vor dem 1. 4. 1997 enden.

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