OFD München - Verfügung vom 29.12.1998
S 2056 - 8 St 41

OFD München - Verfügung vom 29.12.1998 (S 2056 - 8 St 41) - DRsp Nr. 2008/81116

OFD München, Verfügung vom 29.12.1998 - Aktenzeichen S 2056 - 8 St 41

DRsp Nr. 2008/81116

§§ 1 ff. FördG Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz und Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1996; Multisektoraler Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben; BFM-Schreiben v. 18.10.1998, 31b - S 2056 - 16/3 - 49 045

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten am 5. März 1998 einen „Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben” (vgl. Anlage) vorgeschlagen. Sie hat in dem Hauptprüfverfahren nach Artikel 93 Abs. 2 EG-Vertrag mit Schreiben vom 14. Juli 1998 entschieden, daß Deutschland der Kommission gemäß Artikel 93 Abs. 3 EG-Vertrag für den Zeitraum vom 1. September 1998 bis 31. August 2001 sämtliche Beihilfevorhaben notifizieren muß, die den in Ziffer 2 („Anmeldungsvoraussetzungen”) des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben festgelegten Kriterien entsprechen.

Danach sind alle regionalen Beihilfevorhaben innerhalb genehmigter Beihilferegelungen anzumelden, die eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: