OFD München - Verfügung vom 29.12.1998
S 2253

OFD München - Verfügung vom 29.12.1998 (S 2253) - DRsp Nr. 2008/84729

OFD München, Verfügung vom 29.12.1998 - Aktenzeichen S 2253

DRsp Nr. 2008/84729

§ 21 EStG Behandlung von Nutzungsrechten (NR) nach dem Nießbrauchserlaß

Unentgeltlich zugewendetes NR (Nießbrauch, Wohnrecht, obligatorisches NR) und Vermächtnisnießbrauch) Entgeltlich zugewendetes NR (Nießbrauch, Wohnrecht, obligatorisches NR) Vorbehaltenes NR (Nießbrauch, Wohnrecht, obligatorisches NR)
Einkünfte beim Eigentümer nein, soweit das NR reicht ja; bei Einmalentgelt aus Billigkeitsgründen auf bis zu 10 Jahre verteilbar nein, soweit das NR reicht; Einräumung NR führt nicht zu AK
Einkünfte beim Nutzungsberechtigten ja, soweit zur Einkunftserzielung genutzt ja, soweit zur Einkunftserzielung genutzt ja, soweit zur Einkunftserzielung genutzt
AfA beim Eigentümer nein, soweit das NR reicht ja nein, soweit das NR reicht
AfA beim Nutzungsberechtigten nein, ausgenommen eigene Herstellungskosten gem. § 95 Abs. 1 BGB ja, soweit Anschaffungskosten für das NR oder Herstellungskosten für eigene Baumaßnahmen ja
andere WK bei Eigentümer nein, soweit das NR reicht ja, soweit gesetzlich oder vertraglich geschuldet und tatsächlich getragen nein, soweit das NR reicht
andere WK beim Nutzungsberechtigten ja, soweit gesetzlich oder vertraglich geschuldet und tatsächlich getratragen ja, soweit gesetzlich oder vertraglich geschuldet und tatsächlich getragen; Entgelte für das NR sind AK (-> AfA); lfd. Zahlungen sind WK